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Alkohol auf dem Multihull

Jan Wölper zu Alkohol auf dem Multihull:

Wiederholte Fragen von Seglerfreunden zu der beim Segeln zulässigen Blutalkoholkonzentration legen es nahe, auch in unserem Booten einmal Folgendes zu veröffentlichen: ,,Auch für Segler und Surfer gelten max. 0,8 Promille!"

Manch einer von uns freut sich an Segelwochenenden auf 11.00 Uhr, denn traditionell gilt auf manchen Schiffen, dass ab 11.00 Uhr mit dem Sherry die Alkoholisierung der Crew eingeläu- tet wird. Jedenfalls der jeweilige Schiffsführer und der ,,Mann am Rohr" sollten dabei den § 3 Abs. 4 der Seeschifffahrtsstrassenordnung im Auge behalten, bevor die Augen alkoholbedingt kleiner werden: ,,Wer eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 oder mehr Promille oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt, darf weder ein Fahrzeug führen noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbständig bestimmen. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotor oder einem Segelsurfbrett entsprechend."

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