Yacht-Kasko-Bedingungen
erläutert Jan Wölper
Anlässlich der letzten DüsselBoot habe ich wieder einmal bei verschiedenen Maklern und Versicherern, die auch Multihulls versichern, Yacht-Kasko- und Yacht-Haftpflicht- Bedingungen eingesammelt, um sie für unsere Vereinsmitglieder vergleichend auszuwerten.
Dieser Artikel befasst sich zunächst mit Yacht-Kasko-Bedingungen, zu Yacht- Haftpflicht-Bedingungen werde ich mich vermutlich im nächsten Heft äußern. Generell muss ich sagen, dass Yachtversicherungsbedingungen ebenso wenig vergleichbar sind wie Telefontarife. Sie unterscheiden sich in vielen Punkten sehr wesentlich und sind zum Teil auch nicht sehr übersichtlich dargestellt, so dass das Studium für Nichtjuristen schwierig ist.
Dennoch muss ich jedem empfehlen, keinesfalls blind auf den eigenen bekannten Makler zu vertrauen, sondern die eigenen Bedingungen oder solche, die angeboten werden, komplett zu lesen, um jedenfalls ansatzweise zu erkennen, ob sie den gewünschten Deckungsschutz bieten. Zu diesem Zweck habe ich als Teil dieses Beitrags eine Tabelle erstellt, in der ich die Kasko-versicherungsbedingungen einiger Makler/Versicherer tabellarisch ausgewertet habe. Eine Spalte ist frei geblieben, damit jeder für sich einmal seine Police zur Hand nehmen und die entsprechenden Eintragungen in die Tabelle vornehmen kann. Dann wird er annähernd erkennen, ob seine Deckung üblich ist.
Soweit in der Tabelle "+" oder "-" steht, heißt das nur, dass die entsprechende Deckung oder der entsprechende Ausschluss in den mir vorliegenden Versicherungsbedingungen nicht auf-geführt ist. Das heißt nicht, dass man mit den Maklern/Versicherern die entsprechende Deckung nicht verhandeln/vereinbaren kann. Möglicherweise steht sie auch in Zusatzbedingun-gen, die mir nicht vorliegen. "+/-" bedeutet, dass die Bedingungen insoweit z.B. die Deckung bei entsprechender Vereinbarung oder eine abgestufte Lösung anbieten.
Es ist natürlich nicht möglich, alle erdenklichen Szenarien in diesem Artikel oder der Tabelle abzudecken. Ich habe nur die grundsätzlich wesentlichen Deckungen und Ausschlüsse behandelt. Im Einzelfall kann sich auch jede andere Bedingung positiv oder nachteilig auswirken, und das heißt z.B. zum totalen Ausschluss der Deckung führen. Der erste wesentliche Unterschied in den Bedingungen besteht darin, dass einige Versicherer so genannte Allgefahrendeckung anbieten, während andere nur detailliert aufgeführte Risiken versichern. Die Allgefahrendeckung ist grundsätzlich besser, weil sie insbesondere die Be-weislast für Ausschlusstatbestände dem Versicherer überträgt.
Soweit in der nachfolgenden Tabelle bei Allgefahrendeckung ein "-" steht, besteht also nur Deckung für die konkret in der Police genannten Risiken.
Besonders erwähnenswert erscheint mir darüber hinaus, dass mit Ausnahme der Bedingungen der Firma Eerdmans, die insoweit aber auch nicht eindeutig sind, kein Bedingungswerk den Regressverzicht gegen Dritte, wie z.B. die mitfahrenden Familienmitglieder oder Freunde einschließt. Mit anderen Worten, man erhält vom Versicherer zwar Ersatz, doch der Versicherer ist nicht gehindert, sich umzudrehen und z.B. von der Ehefrau Schadenersatz zu verlangen, soweit sie den Schaden verursacht hat, z.B. indem sie durch unachtsames Handeln mit einer Leine den Propeller außer Kraft gesetzt hat und das Schiff dadurch verloren geht. Das Thema sollte jeder für sich überprüfen und mit seinem Makler/Versicherer erörtern.
Ebenso wichtig ist der generelle Hinweis, dass die in allen Bedingungen gleichermaßen vorgesehene Taxe, d.h. die Gleichstellung des Versicherungswerts mit der Versicherungssumme nur den Einwand der so genannten Unterversicherung ausschließt, nicht aber den Einwand der Überversicherung. Ein Boot kann überversichert sein, wenn es z.B. mit einem Aufwand von EUR 100.000,00 aufgebaut und zu dem Betrag versichert wurde, tatsächlich aber nur einen Marktwert von EUR 50.000,00 hat. Für solche Fälle sind spezielle Vereinbarungen mit den Maklern/ Versicherern erforderlich.
Ebenso bedeutsam ist, ob und inwieweit grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers und der Besatzungsmitglieder versichert ist. Für den Laien klingt grobe Fahrlässigkeit wie etwas, was selten vorkommt, in der Praxis wird primär genau darum immer gestritten. Beispiel: Nach Ablegen verursacht ein Crewmitglied Leinenchaos auf dem Achterdeck, eine Leine gerät in den Propeller, das Schiff gerät auf Grund. Diese Situation kennen viele von uns aus eigener Erfahrung. Ein weiterer beachtlicher Punkt betrifft die Deckung für anfängliche Seeuntüchtigkeit. In einigen Policen ist die anfängliche Seeuntüchtigkeit explizit ausgeschlossen, und die Erfahrung zeigt, dass allenfalls eines von 100 Sportbooten bei Fahrtbeginn vollständig seetüchtig ist. Auf jeder Yacht gibt es immer irgendein möglicherweise wesentliches Ausrüstungsstück, wie z.B. Echolot, das aufgrund von Korrosion oder aus anderen Gründen wieder einmal nicht funktioniert. Wenn das Boot auf der dann folgenden Fahrt Grund macht, sind die Schäden nicht versichert. Sehr wichtig ist ferner, dass Schadensminderungskosten, wie z.B. die Kosten, die an einen Berger zu zahlen sind, ebenso wie Kosten der Wrackbeseitigung und Wrackvernichtung zusätzlich zu der Versicherungssumme gedeckt sind, weil ansonsten nach einem schweren Schadensfall die eigentlich für einen adäquaten Neuerwerb geplante Versicherungssumme nicht voll zur Verfügung stehen wird. Als abschließende generelle Anmerkung möchte ich empfehlen, dass jeder seine Versicherungsbedingungen nicht nur einmal in Ruhe durchliest, sondern eine Kopie an Bord nimmt, weil es im Versicherungsfall so genannte Obliegenheiten gibt, d.h. Verpflichtungen, die sofort nach Schadenseintritt zu erfüllen sind und die man ohne Einsichtnahme in die Police nicht vollständig kennen/befolgen kann. Die Nichtbefolgung solcher Obliegenheiten führt jedoch im Regelfall wiederum zum Verlust der Deckung.
Dieser Artikel dient natürlich nicht der Rechtsberatung und beansprucht weder Vollständigkeit noch Richtigkeit. Er soll lediglich eine Anregung bieten, die eigene Versicherungsdeckung einmal zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen.
| Pantaenius | Wehring & Wolfes | Gothaer | Firmenich | Eerdmans | Hamburger Yacht-Versicherung | Wengert | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Allgefahrendeckung | - | + | - | + | + | + | + |
| Maschinendeckung | - | +/- | + | +/- | +/- | +/- | +/- |
| Fahrtgebietsüberschreitung | + gelegentlich | + 6 Wo pro Reise | - | - | - | + | - |
| Landtransport/Lagerung | +/- | + | +/- | +/- | + | + | +/- |
| Schadensminderungskosten | + | + | + | + | + | + | + |
| Schadensminderungskosten zusätzlich | + | - | +/- | - | + | + | - |
| Ausschluss grober Fahrlässigkeit des VN | + | + | + | +/- | + | +/- | +/- |
| Ausschluss grober Fahrlässigkeit Dritter | - | + Versicherter | + Crew | - | + | +/- | - |
| Beiboot | + | +/- | +/- | +/- | + | + | +/- |
| Outboarder | - | +/- | +/- | +/- | + | + | +/- |
| Trailer | - | +/- | +/- | +/- | + | + | +/- |
| Ausschluss von Seeuntüchtigkeit | - | +/- | + | - | - | - | - |
| Wrackbeseitigungskosten | + | + | - | + | + | + | + |
| Wrackbeseitigungs-/vernichtungskosten zusätzlich | + | - | - | + | - | + | + |
| Mitversicherung von Crew | - | - | - | - | +/- Nutzer | - | - |
| Feste Taxe | + | + | + | + | + | + | + |
| Schadensfreiheitsrabatt | - | +/- | + | - | - | - | + |

